Einwohnerversammlung wiederkehrende Beiträge am 21. März in Kasbach

Am Dienstag 21. März findet um 19:00 Uhr im Bürgerhaus Kasbach eine Einwohnerversammlung der Ortsgemeinde Kasbach-Ohlenberg statt:

Information über die Einführung der Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen

Ein Vertreter der Verbandsgemeinde wird zunächst ausführlich das Beitragssystem vorstellen, anschließend besteht für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

Hintergrund:

Am 05.05.2020 hat die rheinland-pfälzische Landesregierung eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen. Diese Änderung sieht vor, dass der Einmalbeitrag abgeschafft wird und der wiederkehrende Ausbaubeitrag verpflichtend einzuführen ist. Eine Wahlmöglichkeit zwischen den beiden Abrechnungssystemen besteht zukünftig nicht mehr.
Eine wesentliche Änderungen ist die Bildung von sogenannten Abrechnungseinheiten (AE): Eine AE wird durch das Zusammenfassen mehrerer, in einem abgrenzbaren und räumlich zusammenhängenden Gebietsteil liegende Straßen gebildet. Der Beitragspflicht unterliegen alle baulich oder in ähnlicher Weise nutzbaren Grundstücke, bei denen die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zuganges zu einer der Straßen besteht.

Nur sofern Kosten für einen Straßenausbau in der AE angefallen sind, zahlen alle Anlieger in der AE gleichermaßen. Die Ortsgemeinde trägt einen Anteil von 25-30% der Straßenbaukosten, die verbleibenden Kosten werden auf die Beitragspflichtigen umgelegt.

Aufgrund der Struktur der Ortsgemeinde Kasbach-Ohlenberg werden die zwei Abrechnungseinheiten "Kasbach" und "Ohlenberg" gebildet. Ober- und Untererl sind in der AE Ohlenberg berücksichtigt.