Dies ist ein Ausschnitt aus den Themen / Entscheidungen der Gemeinderatsitzung, basierend auf einer Mitschrift, die ergänzt wird, wenn die finale / rechtsgültige Fassung vom Sitzungsdienst der VG bereitgestellt wird.
Die Sitzungsvorlagen / -beschlüsse finden sich im Rats- und Bürgerinformationssystem der VG Linz, siehe Rats- und Bürgerinfosystem. Dort werden auch die rechtsverbindlichen Protokolle nach Fertigstellung einsehbar sein.
Themen der Gemeinderatsitzung waren:
Das Verbandsgemeindeblatt mit den öffentlichen Ankündigungen wird nicht überall / regelmässig verteilt, trotz Entfernung der "Werbung einwerfen verboten" - Hinweise auf dem Briefkasten. Die Ortsbürgermeisterin wird das Thema in die Bürgermeisterrunde bringen / die VG informieren.
2. Wahl der Mitglieder und Stellvertreter/innen der folgenden Ausschüsse:
Die Fraktionen haben sich auf gemensame Wahllisten geeinigt. In offener Abstimmung wurden die folgenden Mitglieder bzw. Stellvertreter gewählt.
Die Mitglieder der beiden Ausschüsse werden in Kürze zur Teminabstimmung kontaktiert.
Bau- und Infrastruktur | Fraktion | Mitglied | Stellvertreter |
(gemischter Ausschuss, 5 Mitglieder) | CDU | Johannes Scholl | Klaus Scholl |
CDU | Sven Schellhase | Jörg Seyffert | |
FWG | Jörg Alfter | Georg Lindlohr | |
FWG | Sebastian Bones | Dennis Stephan | |
SPD | Bernd Becker | Norbert Weiß |
Dorfgemeinschaft, Kindergarten und Soziales | Fraktion | Mitglied | Stellvertreter |
(gemischter Ausschuss, 5 Mitglieder) | FWG | Gerd Kraus | Veit Doll |
FWG | Malve Banasch | Daria Doll | |
CDU | Sven Schellhase | Klaus Engels | |
CDU | Jenny Wagener | Sophie Stöcker | |
SPD | Jörg Börder | Erwin Siegmund |
Die Neufestsetzung der Hebesätze wurde erforderlich, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Regelung zur Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hatte. Rheinland-Pfalz entschied sich bei der Neuberechnung der Steuergrundlage für das sogenannte Bundesmodell. Grundstückseigentümer wurden aufgefordert, Feststellungserklärungen abzugeben, auf deren Basis die Finanzämter inzwischen Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide erstellt haben. Nun liegt es an den Gemeinden, die Hebesätze festzulegen und ab 2025 die Grundsteuer entsprechend der neuen Grundlagen zu berechnen.
Nach ausführlicher Diskussion hat der Gemeinderat folgende Hebesätze festgelegt:
Durch diese Anpassungen wird die Grundsteuer B im Durchschnitt „aufkommensneutral“ erhoben, sodass das Steueraufkommen nicht sinkt. Ohne die Erhöhung hätte die Gemeinde rund 13.000 EUR weniger Einnahmen als im Vorjahr erzielt.
Der Nivellierungssatz dient der Vergleichbarkeit der Steuerkraft zwischen Gemeinden und beeinflusst den kommunalen Finanzausgleich. Finanzschwache Gemeinden erhalten höhere Zuweisungen, um die Erfüllung kommunaler Aufgaben sicherzustellen. Für die Grundsteuer B liegt der Nivellierungssatz bei 465%.
Für das Haushaltsjahr 2025 rechnet die Gemeinde mit steigenden Umlagen und zusätzlichen Kosten, unter anderem:
Die endgültige Haushaltssatzung wird am 13.12.2024 im Gemeinderat beschlossen. Sollte der Planhaushalt negativ ausfallen, wird die Kommunalaufsicht die Genehmigung möglicherweise an Auflagen knüpfen. Positiv wirkt sich jedoch aus, dass die letzten fünf Ergebnishaushalte Überschüsse aufwiesen.
Die finanzielle Lage der Gemeinde bleibt angespannt. Der Ergebnishaushalt 2023 konnte unter anderem durch die Auflösung von Sonderposten z.B. der Grabnutzungsentgelte in Höhe von 109.000 EUR positiv abgeschlossen werden. Das voraussichtliche Jahresergebnis liegt bei rund 154.000 EUR. Langfristig sind Maßnahmen zur Ausgabensenkung oder Einnahmesteigerung unerlässlich, um künftige Haushaltsdefizite zu vermeiden.
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die vorgelegten Ansätze in den Haushalt einzuarbeiten.
Ziel der Überarbeitung der Satzung war neben der Anpassung des Preisniveaus an das heutige Preisniveau – die Inflation liegt seit 2003 bei fast 50% - die Anpassung der Nutzungsbedingungen an die gelebte Realität. So sieht die aktuell gültige Satzung keine Ausnahmetatbestände für die kostenlose Nutzung vor. So nutzen z.B. die Tanzgruppen aber auch der Sportverein das Bürgerhaus kostenlos für Übungs- und Trainingszwecke. Gemeinsam mit den Ältesten hat die Ortsbürgermeisterin Ansätze diskutiert. Dabei standen diverse Satzungen von Nachbarkommunen Pate.
Als Signal an die Veranstalter / Mieter soll im Entwurf der Miet- und Benutzungsordnung für das Bürgerhaus zu § 9 die Verantwortung des Mieters zur Beachtung des Lärmschutzes aufgenommen werden, mit konkreten Beispielen. Diese sollen den Mieter für die entsprechenden Themen, die immer wieder auftauchen, sensibilisieren.
Die Preise der Nutzung des Bürgerhauses für Feierlichkeiten durch Einwohner bzw. ortisinterne Zwecke sollen an die Inflation angepasst werden. Pro Jahr sollen die Vereine eine Feier ohne Mietentgelt durchführen können. Für ortsinterne Veranstaltungen auf dem Vorplatz wird ein Toilettennutzungsentgelt diskutiert.
Bei dorfinternen Vereinsfeiern mit Eintritt bzw. Verkaufspreisen, die (deutlich) über dem Einkaufspreis liegen, sollen die Vereine die Möglichkeit haben, zwischen einem – gegenüber 2003 deutlich erhöhten Festbetrag – oder 13% umsatzbezogenem Mietentgelt zu wählen. Das gibt die Möglichkeit, dass kleinere Vereine von der Prozentregelung Gebrauch machen können, um so das Risiko zu minimieren.
Alle Arten von Veranstaltungen für Kinder sollen von der Mietentgelten befreit werden, egal ob mit Umsatz oder ohne.
Die Kaution für Ortsfremde soll auf 500 EUR erhöht werden. Kosten für erforderliche Reinigung bzw. die Beseitigung von Schäden sollen in voller Höhe in Rechnung gestellt werden.
Es soll geprüft werden, ob die Möglichkeit besteht, die Kaution bar zu erheben, um den enormen Buchungsaufwand durch Hin- und Rückbuchungen zu minimieren.
Der Gemeinderat beauftragt die Ortsbürgermeisterin im Benehmen mit dem Ältestenrat, den Entwurf der Satzung an die vorgeschlagenen Änderungen anzupassen und am 13.12.24 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Neben der neuen Miet- und Benutzungsordnung muss auch noch der Vertrag überarbeitet werden, der aktuell teilweise nicht mit der Satzung von 2003 übereinstimmt.
Es wurden keine Bauanträge vorgelegt.
6. Behandlung von Bauvoranfragen
Es wurden keine Bauvoranfragen gestellt.
7. Mitteilungen und Anfragen
Die Ortsbürgermeisterin informiert den Gemeinderat über eine Anfrage des Heimat- und Verschönerungsvereins zur Beteiligung an den Kosten der Dichtigskeitsprüfung der Sickergrube. Dieser Punkt wird als Beschluss auf die Tagesordnung der Sitzung vom 13.12.24 gesetzt.
Die Ortsbürgermeisterin informiert, dass diverse Planungs- und Gestaltungsnachmittage im Bürgerhaus vorgesehen sind:
- - Leit- und Zielbild - wo soll Kasbach-Ohlenberg 2030 stehen (Vorbereitung im Ältestenrat)
- - Leaderprojekt (Vorbereitung im Ausschuss Dorfgemeinschaft, Kindergarten, Soziales / Bauausschuss)
- - Park- und Verkehrskonzept (Vorbereitung im Bau- und Infrastrukturausschuss)
- - Grünpflege / Rentnergilde >>> Wolfgang Wißmann bereitet dazu aktuell etwas vor, darüber soll noch im alten Jahr informiert werden
- - Dorfgemeinschaft / Rentnercafe (Vorbereitung im Ausschuss Dorfgemeinschaft, Kindergarten und Soziales)
- Information und Kommunikation (Vorbereitung im Arbeitskreis Information und Kommunikation)
Ortsgemeinde Kasbach-Ohlenberg
Ortsbürgermeisterin Dr. Susanne Lux
Ahornweg 3
53547 Kasbach-Ohlenberg
E-Mail: info@kasbach-ohlenberg.de